FALSCHE ANGABEN BEI DER KFZ-VERSICHERUNG - MöGLICHE KONSEQUENZEN

Durch falsche Angaben kann der Jahresbeitrag für eine KFZ-Versicherung deutlich gesenkt werden. Doch wer unwissentlich oder absichtlich bei Vertragsabschluss "schummelt" oder Änderungen nicht meldet, hat mit allerhand Konsequenzen zu rechnen.

Beim Abschluss einer KFZ-Versicherung müssen Autofahrer oft eine Menge Fragen über sich ergehen lassen. Wer fährt das Auto? Wie alt sind die Fahrer? Wie viele Kilometer werden in einem Jahr zurückgelegt? Bei der Beantwortung dieser Fragen befinden sich viele in einem inneren Zwiespalt: Zum einen sollten die Fragen möglichst genau und wahrheitsgemäß beantwortet werden, zum anderen lassen sich durch falsche Angaben einfach Rabatte bei der KFZ-Versicherung erzielen. Denn der jährlich zu leistende Versicherungsbeitrag fällt geringer aus, wenn die Versicherung das Risiko für einen Unfall als "gering" einstuft.

Wer beispielsweise seinen 18-jährigen Sohn und Fahranfänger nicht als Mitbenutzer des zu versichernden Autos angibt, kann bei manchen KFZ-Versicherungen bis zu 30 Prozent des Jahresbeitrags einsparen. Auch das nächtliche Parken in einer Garage oder eine jährlich zurückgelegte Fahrstrecke von unter 8.000 Kilometern können leicht zu günstigeren Prämien bei der Versicherung führen. Doch wer unwissentlich oder mutwillig Falschangaben beim Vertragsschluss macht, muss mit erheblichen Konsequenzen rechnen.

Falschangaben werden mit bis zu 1.000 Euro bestraft

Was das genau heißt, hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in einer Stichprobenumfrage von zehn Versicherungsgesellschaften untersucht. In einer Sache waren sich alle Versicherungen einig: Alle teilnehmenden Unternehmen gaben an, den zu Unrecht gesparten Betrag im darauf folgenden Versicherungsjahr rückwirkend nachzuberechnen. Ebenso kommt es laut Verbraucherzentrale vor, dass Versicherungsunternehmen "die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung" um 500 Euro erhöhen, wenn zum Beispiel ein nicht im Vertrag eingetragener Fahrer einen Unfall verursacht hat. Mit einer noch höheren Strafe darf man rechnen, wenn man mutwillig Falschangaben beim Vertragsschluss gemacht hat. Fällt das auf, behalten sich manche Versicherungen vor, Vertragsstrafen in Höhe von bis zu 1.000 Euro zu verlangen oder im folgenden Versicherungsjahr den Versicherungsbeitrag zu verdoppeln.

Kontrolle der Kunden durch Werkstattrechnung oder Unfallbericht

Wer nun denkt, dass Falschangaben und "Schummeln" in den meisten Fällen sowieso unentdeckt bleiben, liegt jedoch laut Verbraucherzentrale falsch. Denn wenn ein Schaden von einem Kunden gemeldet wird, werden zunächst die Angaben im Vertrag kontrolliert. Aus dem Unfallbericht von der Polizei lässt sich leicht schließen, wer der wirkliche Fahrer war und wo der Unfall passierte. Falschangaben in Bezug auf den Fahrer machen daher nur wenig Sinn. Auch prüfen die Versicherungsunternehmen die Reparatur- und Werkstattrechnungen des Autos im Schadensfall- der Kilometerstand kann damit leicht kontrolliert werden. Einige KFZ-Versicherungen führen außerdem stichprobenartige Abfragungen ihrer Kunden durch.

Versicherungsschutz bleibt trotz allem bestehen

Trotz wissentlichen oder unwissentlichen Falschangaben ist zumindest eine Sache bei allen befragten Versicherungen gewährleistet: Im Schadensfall bleibt der Versicherungsschutz des Autofahrers bestehen, auch wenn der Kunde bei Vertragsschluss "geschummelt" hat. Dahingehend hat der Verursacher keine Konsequenzen zu fürchten; nicht geschützt ist der Versicherte in einem solchen Fall jedoch vor einer anschließenden Kündigung des Vertrages. Pauline Breitner / Redaktion finanzen.net

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