RECHTSKOLUMNE: DARF MAN EINE STEINMAUER BAUEN?

Mit Mauerwerk aus Granit, Schiefer oder Muschelkalk kann man Refugien im Garten und neue Lebensräume für Tiere schaffen. In manchen Fällen kann es für Gartenbesitzer jedoch heikel werden.

Darf man eine Steinmauer bauen?

Wenn jemand die Kunst der schönen Mauer beherrscht, dann gewiss die Italiener. Steinmauern terrassieren Olivenhaine und Weinberge zwischen Trient und Matera, bogenförmige Öffnungen, eine architektonische Meisterleistung der antiken Römer, verwandeln trennende Mauern in eine Versprechung: darauf, dass sich hinter dem Wall womöglich ein prächtiger Garten oder ein Springbrunnen mit Sitzplatz verbirgt. In Jahrtausenden hat die Bevölkerung gelernt, den Nachteil eines weitgehend gebirgigen Landes in einen Vorteil umzumünzen. Doch nicht nur italienische Gartengestalter, auch britische und manches Mal gar deutsche, nutzen die Chance, die Grünflächen um Häuser mit Mauern zu strukturieren. Deutschland wäre aber nicht Deutschland, wenn dafür nicht einige Regeln gelten würden.

Gartenbesitzerinnen und -besitzer, die ihren abschüssigen Hang mit Natursteinmauern terrassieren wollen, sollten sich erst einmal über das örtliche Baurecht beugen. Ab einer bestimmten Höhe nämlich ist in vielen Bundesländern eine Baugenehmigung notwendig. Erst 2021 urteilte der erste Senat des Oberverwaltungsgerichts für Schleswig-Holstein etwa, dass es für eine 1,80 Meter hohe und über zehn Meter lange Mauer einer Baugenehmigung bedurft hätte (Az. 1 LB 11/17). In dem genannten Fall stellte die Mauer eine sogenannte Nebenanlage dar, die überdies mindestens drei Meter entfernt von der Grundstücksgrenze hätte liegen müssen. In Wohnanlagen können die Nachbarn berechtigte Einwände gegen das veränderte optische Erscheinungsbild haben: Wer Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist, darf eine Steinmauer nicht ohne die Zustimmung der anderen Eigner errichten. Auch dann nicht, wenn sie in der Wohnanlage auf einer Gartenfläche mit Sondernutzungsrecht platziert wurde (Landgericht Frankfurt am Main, Az. 2-13 S 82/12).

Vera Gloeckner, Fachanwältin beim Verband für Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Bayern, hat vor allem einen Rat: "Wer eine Mauer bauen will, sollte das mit der jeweiligen Gemeinde abstimmen." Denn oft habe jede Kommune ihre eigene Satzung, was Einfriedungen und auch Bauten im Garten betreffe. "Da gibt es viele Sonderregeln." Und selbst eine vor Wind schützende Mauer können Gartenbesitzer nicht einfach so hinstellen: "Man muss prüfen, ob das ein Bauwerk ist und ob die Abstandsregeln zum Nachbargrundstück eingehalten werden."

Wenn diese Hindernisse einmal aus dem Weg geräumt sind - dann lässt sich mit verschiedenartigen Steinen, etwa Granit, Kalksandstein, Schiefer oder Muschelkalk, Reizvolles schaffen: eine wind- und sichtgeschützte Sitzecke, eine Kräuterschnecke oder einfach nur eine optische Trennung zwischen Gemüse- und Erholungsgarten. Oder auch Terrassen an einem Hang, die man für Sitzplätze oder Obstanbau nutzen kann. Der Fantasie sind da wenig Grenzen gesetzt.

Im besten Falle tut man dem gesamten Lebensraum mit einer Natursteinmauer Gutes. Der Naturschutzverband Nabu unterstreicht den Nutzen einer solchen ungefugten Mauer - die Trockenspezialisten unter den Pflanzen wie Natternkopf oder Mauerpfeffer können dort gedeihen und Insekten Nahrung liefern. Und in den Ritzen, da fühlen sich allerlei Lebewesen wohl. Die Eidechse auf jeden Fall.

2024-04-16T18:27:44Z dg43tfdfdgfd