RENTEN-HAMMER: DIESE PERSONEN HABEN ERHEBLICHE VORTEILE

Arbeiten bis zum Umfallen und dann sozialverträgliches Frühableben? Das muss auch anders gehen. Wir zeigen, wer früher als mit 67 abschlagfrei in Rente gehen kann.

Es gibt da einen Witz, der schon seit einigen Jahrzehnten in Europa die Runde macht: Ein Engländer, ein Franzose und ein Deutscher gehen in Rente. Wie sieht das jeweils aus? Der Engländer schnappt sich ein Flasche Scotch und geht golfen. Der Franzose schnappt sich ein Baguette, eine Flasche Wein und einen Höhlenkäse und setzt sich an den Strand. Der Deutsche ... schnappt sich seine Aktentasche, nimmt seine Herztropfen und geht weiter arbeiten.

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So weit, so klischeeüberladen. Aber: Ein Fünkchen Wahrheit steckt ja bekanntlich in allem, und das Renteneintrittsalter von 67 Jahren ist, vorsichtig formuliert, nicht die untere Grenze in Europa. Die entscheidende Frage ist: Wer muss tatsächlich bis 67 arbeiten und wer kann schon früher die Füße hochlegen? Und wer erreicht dieses Ziel ohne Einbußen bei der Auszahlungshöhe?

Gestaffeltes Renteneintrittsalter

Das Renteneintrittsdatum hängt in Deutschland vom Geburtsdatum ab. Das hat zur Folge, dass für jeden Jahrgang ein anderes Renteneintrittsalter gilt. Um es gleich vorweg zu sagen: Nur die wenigsten von uns, die aktuell arbeiten, werden es schaffen, vor dem Erreichen ihres 67. Lebensjahres abschlagsfrei in Rente zu gehen.

Die Grenze für die Regelaltersrente wird noch bis 2029 schrittweise auf 67 Jahre angehoben, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt. Dabei wird ab 2024 das Renteneintrittsalter in 2-Monats-Schritten erhöht. In der folgenden Tabelle berichtet hna.de, wer wann aus dem Berufsleben ausscheiden kann.

11 Karten von Europa, die sauer und sprachlos machen

Jahrgang

Renteneintrittsalter und Renteneintritt

1956

65 Jahre und 10 Monate (Renteneintritt ab 2021)

1957

65 Jahre und 11 Monate (Renteneintritt ab 2022)

1958

66 Jahre (Renteneintritt ab 2024)

1959

66 Jahre und 2 Monate (Renteneintritt ab 2025)

1960

66 Jahre und 4 Monate (Renteneintritt ab 2026)

1961

66 Jahre und 6 Monate (Renteneintritt ab 2027)

1962

66 Jahre und 8 Monate (Renteneintritt ab 2028)

1963

66 Jahre und 10 Monate (Renteneintritt ab 2029)

ab 1964

67 Jahre (Renteneintritt ab 2031)

Renten-Hammer! Das darf doch nicht wahr sein

Fazit

Es gibt also eine ganz klar definierte Grenze: das Jahr 1964. Wer davor geboren ist, kann früher ausscheiden, je älter der Arbeitnehmer, desto eher. Alle ab dem Jahrgang 1964 werden grundsätzlich bis 67 arbeiten müssen.

Es sei denn, unseren Politikschaffenden wird irgendwann mitgeteilt, dass sich die durchschnittliche Lebenserwartung erneut nach oben verschoben hat. Dann wird auch irgendwann sicherlich die 70 Jahre-Schallmauer geknackt. Aber aktuell werden die Arbeitnehmenden, die jünger als 60 Jahre sind, noch mit exakt 67 Jahren aus dem Berufsleben ausscheiden.

Und dann? Scotch, Wein oder Herztropfen?

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